JUNIORDOKTOR-Teilnahmebedingungen

1. Das Schülerprogramm JUNIORDOKTOR wird veranstaltet vom Netzwerk Dresden – Stadt der Wissenschaften und wird koordiniert von der Landeshauptstadt Dresden, Amt für Wirtschaftsförderung, Ammonstraße 74 01067 Dresden.

2. Die Teilnehmer am JUNIORDOKTOR müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung mindestens die dritte Klasse und höchstens die 12. Schulklasse besuchen. Anmeldeberechtigt sind nur Personen (zum Beispiel Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher) die mindestens 18 Jahre alt sind. Die Programmangebote richten sich an drei verschiedene Altersgruppen: 3.–5. Klasse, 6.–8. Klasse und 9.-12. Klasse.

3. Die Anmeldung erfolgt online über das Anmeldeformular auf www.juniordoktor.de. Um den JUNIORDOKTOR zu erhalten, müssen die Teilnehmer mindestens sieben Programmangebote besuchen und die zugehörigen JUNIORDOKTOR-Fragen korrekt beantworten. Als Nachweis gilt der Stempel im JUNIORDOKTOR-Pass. Den Stempel erhalten die Teilnehmer beim Mitveranstalter/Partner des jeweiligen Programmangebots. Der Pass muss nach der Langen Nacht der Wissenschaften eingesendet werden. Anschrift Programmbüro JUNIORDOKTOR: jungvornweg GmbH – Kinder- und Jugendkommunikation „JUNIORDOKTOR“, Loschwitzer Straße 13, 01309 Dresden.

4. Die Teilnahme am JUNIORDOKTOR ist kostenlos. Die Anfahrt zu den Veranstaltungen wird nicht vom Veranstalter getragen.

5. Die Anmeldung zu den ausgewählten JUNIORDOKTOR-Veranstaltungen ist verbindlich. Kann der Teilnehmer nicht teilnehmen, so verpflichtet er sich, dem Veranstalter bis spätestens 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Die Abmeldung erfolgt über das persönliche Nutzerprofil.

6. Der Veranstalter hat das Recht, in Wort und Bild über den JUNIORDOKTOR und über die Teilnehmer mit Namen und in Bild zu berichten und das Material medial zu nutzen. Während des Programms aufgenommenen Fotos und Filme dürfen für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit nur in direktem Zusammenhang mit dem JUNIORDOKTOR-Programm des Netzwerks Dresden – Stadt der Wissenschaften, der Landeshauptstadt Dresden und ihrer offiziellen Partnern genutzt und weitergegeben werden. Des weiteren ist der Veranstalter berechtigt, im Zuge des Programms entstandene Beiträge unter Namensangabe der Teilnehmer mit ausdrücklichem Bezug zum JUNIORDOKTOR-Programm zu verbreiten, vorzuführen, zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen, zu versenden, zu bearbeiten und zu verändern.

7. Möchten die Teilnehmer als Gruppe am JUNIORDOKTOR teilnehmen, so muss der zuständige Gruppenleiter oder Pädagoge die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten für die vorliegenden Teilnahmebedingungen einholen.

8. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mit der Teilnahme am JUNIORDOKTOR erkennt jeder Teilnehmer die Bedingungen an.

Stand vom 20.02.2020

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