JUNIORDOKTOR-Teilnahmebedingungen
1. Das Talente- und Nachwuchskräfte-Entwicklungsprogramm JUNIORDOKTOR wird veranstaltet vom Netzwerk “Dresden – Stadt der Wissenschaften” und wird koordiniert von der Landeshauptstadt Dresden, Amt für Wirtschaftsförderung, Ammonstraße 74 01067 Dresden.
2. Die JUNIORDOKTOR-Teilnehmenden müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung mindestens die dritte Klasse und höchstens die 12. Schulklasse besuchen. Anmeldeberechtigt sind nur Personen (zum Beispiel Eltern, Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher) die mindestens 18 Jahre alt sind. Die Programmangebote richten sich an drei verschiedene Altersgruppen: 3. – 5. Klasse, 6. – 8. Klasse und 9. – 12. Klasse.
3. Die Anmeldung erfolgt online über das Anmeldeformular auf www.juniordoktor.de. Um den JUNIORDOKTOR zu erhalten, müssen die Teilnehmenden mindestens sieben Programmangebote besuchen und die zugehörigen JUNIORDOKTOR-Fragen korrekt beantworten. Als Nachweis gilt der Stempel im JUNIORDOKTOR-Pass. Den Stempel erhalten die Teilnehmenden beim Veranstaltenden des jeweiligen Programmangebots oder digital über eine Anfrage an das Programmbüro. Der Pass muss nach der Langen Nacht der Wissenschaften eingesendet werden.
4. Die Teilnahme am JUNIORDOKTOR ist kostenlos. Die Anfahrt zu den Veranstaltungen wird nicht getragen.
5. Die Anmeldung zu den ausgewählten JUNIORDOKTOR-Veranstaltungen ist verbindlich. Wir möchten herzlich darum bitten, bei einer Nichtteilnahme rechtzeitig (spätestens 48 Stunden vorher) abzusagen. Dadurch können wir besser planen und sicherstellen, dass auch Kinder auf der Warteliste die Chance haben, an den Workshops teilzunehmen.
6. Der Veranstaltende hat das Recht, in Wort und Bild über den JUNIORDOKTOR und über die Teilnehmenden mit Namen und in Bild zu berichten und das Material medial zu nutzen. Während des Programms aufgenommene Fotos und Filme dürfen für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit nur in direktem Zusammenhang mit dem JUNIORDOKTOR-Programm des Netzwerks “Dresden – Stadt der Wissenschaften”, der Landeshauptstadt Dresden und ihrer offiziellen Partner genutzt und weitergegeben werden. Des weiteren ist der Veranstaltende berechtigt, im Zuge des Programms entstandene Beiträge unter Namensangabe der Teilnehmenden mit ausdrücklichem Bezug zum JUNIORDOKTOR-Programm zu verbreiten, vorzuführen, zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen, zu versenden, zu bearbeiten und zu verändern.
7. Möchten die Teilnehmenden als Gruppe am JUNIORDOKTOR teilnehmen, so muss der zuständige Gruppenleiter oder die pädagogische Fachkraft die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten für die vorliegenden Teilnahmebedingungen einholen.
8. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mit der Teilnahme am JUNIORDOKTOR erkennt jeder Teilnehmende die Bedingungen an.
Stand vom 31.10.2024